Am 07. März 2021 stimmen wir über die Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG) ab. Einerseits stimmen wir über die Hauptvorlage ab, welche zwei Anpassungen beinhaltet. Erstens sollen für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Zweitens sollen für Verkaufsgeschäfte neu jährlich vier statt zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe möglich sein. Und andererseits stimmen wir über den Eventualantrag ab, welcher nur die neuen Regelungen für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte beinhaltet.
Eventualantrag
Dass für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren gelten sollen, ist unbestritten. Daher werde ich sicher JA zum Eventualantrag stimmen.
Hauptvorlage
Wie bereits geschrieben, beinhaltet die Hauptvorlage ein weiteres Element. Durch die Annahme der Hauptvorlage würde es den Läden ermöglicht werden an zwei zusätzlichen Sonntagen bewilligungsfrei geöffnet zu haben. Ich möchte zuerst einmal festhalten, dass eine Vergrösserung des unternehmerischen Spielraums stets zu begrüssen ist. Nachfolgen sind drei Argumente, warum ich JA zur Hauptvorlage stimmen werde und diesen auch bei der Stichfrage den Vorzug geben werde:
1. Es gibt dem stationären Handel mehr Handlungsspielraum.
An vielen Orten ist der stationäre Handel auf dem Rückzug. In den Innenstädten sehen immer mehr Ladenflächen leer. Der stationäre Handel ist gegenüber dem Online-Handel, aufgrund der gesetzlichen Öffnungszeiten, immer benachteiligt. Die Annahme der Hauptvorlage kann diesen Wettbewerbsnachteil etwas reduzieren.
2. Es besteht keine Pflicht diese vier Sonntagsverkäufe zu nutzen.
Jedem Unternehmen ist es freigestellt die zusätzlichen Sonntagsverkäufe zu nutzen oder eben auch nicht. Dies ist ein unternehmerischer Entscheid. Wenn dadurch der Umsatz und der Gewinn gesteigert werden kann, ist dies für das Unternehmen, die Mitarbeitenden und die Standortgemeinde nur gut.
3. Es entspricht einem Kundenbedürfnis.
In der stressigen Adventszeit entspricht die Möglichkeit zusätzlich an Sonntagsverkäufe einkaufen zu können einem Kundenbedürfnis. Wenn dies nicht so sein sollte, dann werden die Unternehmen auf diese zusätzlichen Sonntagsverkäufe verzichten.
Abstimmungsempfehlung:
Ja zum Eventualantrag
Ja zur Hauptvorlage
Stichfrage: Hauptvorlage
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