Abstimmungsempfehlung zur kantonalen Vorlage - NEIN zum Stimmrechtsalter 16
- Clemens Pühringer
- 18. Aug. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Auf kantonaler Ebene stimmen wir am 25. September über die Änderung der Kantonsverfassung ab. Bei einer Annahme dieser Änderung könnten Jugendliche bereits mit 16 Jahren abstimmen und wählen, aber nicht selbst für ein politisches Amt kandidieren.
Ich werde diese Vorlage ablehnen. Aus meiner Sicht sollte das Stimm- und Wahlrecht weiterhin an die Volljährigkeit gekoppelt bleiben. Die Volljährigkeit ist eine Voraussetzung zur Handlungsfähigkeit gemäss Zivilgesetzbuch (siehe ZGB Art. 12 ff.). Nur volljährige und urteilsfähige Personen sind in der Lage durch ihre Handlungen Rechte und Pflichten zu bergründen. Bei einer Annahme dieser Vorlage dürfte auf der einen Seite eine 16-jährige Person über komplexe und weitreichende Sachverhalte abstimmen und auf der anderen Seite dürfte dieselbe Person grundsätzlich nicht mal einen Vertrag abschliessen, ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung einholen zu müssen (siehe ZGB Art. 19). Die Diskrepanz zwischen Stimmrecht und Handlungsfähigkeit ist für mich nicht sinnvoll.
Zudem bezweifle ich, dass mit einer Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 das politische Interesse der Jugendlichen erhöht werden kann. Jugendliche, die aktuell kein Interesse am politischen Geschehen haben, werden dies auch nach der Senkung des Stimmrechtsalters nicht haben. Für Jugendliche, die bereits jetzt interessiert sind, gibt es genug Möglichkeiten sich politisch zu engagieren, wie zum Beispiel mit einer Mitgliedschaft in einer Jungpartei, und so das politische Geschehen zu beeinflussen.
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