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AutorenbildClemens Pühringer

Abstimmungsempfehlungen 12. März 2023

Am 12. März stimmen wir im Kanton Bern über vier Vorlagen ab. Zwei Mal geht es um die Änderung der Kantonsverfassung und zwei Mal geht es um einen Baukredit für eine Verkehrssanierung. Warum ich sämtliche Vorlagen annehmen werde, werde ich nachfolgend begründen. JA zur Änderung der Kantonsverfassung (Stellung und Kompetenzen Justizbehörden) Durch die Änderung der Kantonsverfassung soll die Selbstverwaltung der Justiz, welche bereits auf Gesetzesstufe gilt, nun auch auf der Verfassungsstufe abgebildet werden. Dadurch wird die Stellung und Kompetenzen der Justizbehörden auf derselben Stufe verankert, wie es bei den anderen beiden Staatsgewalten bereits der Fall ist. Zudem soll das gemeinsame Verwaltungsorgan von Obergericht, Verwaltungsgericht und Generalstaatsanwaltschaft (Justizverwaltungsleitung), inklusive derer Finanzbefugnisse sowie ihrer Antrags- und Vertretungsrechte im Grossen Rat, explizit in der Kantonsverfassung erwähnt werden. Gegen diese Änderung der Kantonsverfassung ist nichts einzuwenden, daher werde ich Ja stimmen. JA zur Änderung der Kantonsverfassung (Unvereinbarkeitsregeln Mitglieder Grosser Rat) Durch die Änderung der Kantonsverfassung soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass gewisse Personengruppen, die in der Kantonsverwaltung tätig sind, auch Einsitz in den Grossen Rat nehmen dürfen. Aktuell ist es dem Personal der kantonalen Verwaltung von Verfassungswegen nicht möglich. Gegen diese Änderung der Kantonsverfassung ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Der entscheidende Punkt liegt hier bei der gesetzlichen Umsetzung dieses Artikels. Es darf dabei nicht zu einem Konflikt zwischen der Verwaltungstätigkeit und der Tätigkeit in der Legislative kommen. Ich werde die Änderung der Kantonsverfassung annehmen. JA zu den Baukrediten für die Verkehrssanierungen Aarwangen und Burgdorf-Oberburg-Hasle Bei beiden Vorlagen zur Verkehrssanierung geht es darum Ortskerne vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Dies ist erstrebenswert. Dadurch kann die Unfallgefahr für Fussgängerinnen und Fussgänger und für Velofahrerinnen und Velofahrer reduziert werden und die Lebensqualität steigt entlang den aktuell überlasteten Strassen an. Zudem profitiert das lokale Gewerbe von dieser Sanierung. Ich werde bei beiden Baukrediten JA stimmen. Es ist nun mal einfach auch eine Tatsache, dass die Verkehrsinfrastruktur mit der Bevölkerungsentwicklung Schritt halten muss. Dadurch werden Umfahrungsstrassen einfach notwendig, auch in anderen Regionen. Die Annahme, dass wir in Zukunft das Auto weniger nutzen werden und dadurch Ausbauten nicht notwendig seien, ist eine Illusion.

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