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AutorenbildClemens Pühringer

Abstimmungsempfehlungen 28. November

Am 28. November stimmen wir über drei Vorlagen ab. Dies sind die beiden Volksinitiativen «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» und «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)». Zudem stimmen wir über die Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) ab. Nachfolgend sind meine Empfehlungen zu den Vorlagen samt Begründungen.

 

NEIN zur Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»


Die Pflegeinitiative verlangt eine stärkere Förderung des Pflegebereichs durch den Bund. Sie verlangt unter anderen, dass der Bund im Bereich der Arbeitsbedingungen, der Abgeltung, der beruflichen Entwicklung und der Abrechnung Regelungen erlässt. Grundsätzlich sind die Anliegen der Initianten berechtig. Die Pflege ist durch die Corona-Pandemie stark gefordert. Die Arbeitsbedingungen müssen zweifelsfrei verbessert werden. Die Volksinitiative ist aber der falsche Weg. Für die meisten Anliegen ist der Bund schlicht und einfach nicht zuständig. Zum Beispiel sind die Arbeitsbedingungen und Löhne Sache der Kantone, Betrieben und Sozialpartner. Ich bin dagegen, dass eine Berufsgruppe gegenüber anderen Berufsgruppen in der Verfassung bevorzugt wird. Zudem werden im indirekten Gegenvorschlag zwei Anliegen umgesetzt. Es würde bis zu einer Milliarde für eine Ausbildungsoffensive ausgegeben und die direkte Abrechnung zulasten der Krankenkasse wäre möglich. Daher werde ich nein stimmen.


NEIN zur Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»


Die Justiz-Initiative will, dass die Bundesrichter durch ein Losverfahren bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, wird durch eine Fachkommission entschieden. Die Bundesrichter könnten bis maximal 5 Jahre über das ordentliche Rentenalter im Amt bleiben. Ich bin der Meinung, dass die Bundesrichter nicht durch ein Losverfahren bestimmt werden sollen. Der Zufall ist aus meiner Sicht nicht besser als die Wahl durch die Bundesversammlung. Die Wahl durch die Bundesversammlung ist zudem transparenter als den Entscheid einer Fachkommission wer am Losverfahren teilnehmen darf. Aus meiner Sicht besteht kein Handlungsbedarf und diese Initiative ist daher überflüssig. Ich werde nein stimmen.


JA zur Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)


Die Corona-Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Es ist selbstverständlich, dass die Bekämpfung der Pandemie mit der Zeit neue und andere Massnahmen erfordert. Diese Massnahmen erhalten mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes eine rechtliche Grundlage. Es geht dabei unteranderem um die Ausweitung finanzieller Hilfen, das Covid-Zertifikat und um die Befreiung der Geimpften von der Quarantäne. Bei einer Ablehnung der Änderung des Covid-19-Gesetzes darf das Zertifikat nicht mehr eingesetzt werden. Dieses ermöglicht aber eine Teilnahme an Grossanlässen ohne Einschränkungen und erleichtert das Reisen. Zudem drohen ohne Zertifikat andere einschneidende Massnahmen und Lockdowns. Ich werde daher ja stimmen.

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