Am 7. März werden wir über die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot", über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz) und über den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien abstimmen.
NEIN zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"
Ich werde zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" nein stimmen, weil diese Volksinitiative unnötig ist und meiner liberalen Grundhaltung widerspricht. Sie ist unnötig, weil Gesichtsverhüllung in der Schweiz nur selten vorkommt. Sie widerspricht meiner liberalen Grundhaltung, weil sie persönliche Freiheiten einschränkt. Jede Person darf sich so anziehen wie sie es für richtig erachtet. Wenn jemand aus persönlicher Überzeugung sich komplett verschleiern möchte, dann soll sie das auch tun dürfen.
Zudem ist es die Aufgabe der Kantone die Nutzung des öffentlichen Raums zu regeln und nicht die des Bundes. Sie können selbst über ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum befinden, wie es die Kantone St.Gallen und Tessin gemacht haben.
Des Weiteren gibt es einen indirekten Gegenvorschlag, welcher in Kraft treten kann, sobald die Volksinitiative abgelehnt wird. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Die Verletzung dieser Pflicht kann die Verweigerung einer Leistung oder eine Busse nach sich ziehen.
JA zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz)
Ich werde ja stimmen, weil das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste dazu führt, dass eine einfachere, sichere und dadurch auch viel effizientere Identifizierung im Internet möglich wird. Durch die E-ID können einige Abläufe im Internet vereinfacht werden, sowohl für Konsumentinnen und Konsumenten als auch für Unternehmen. Dies verringert administrativen Aufwand reduziert unnötige Bürokratie. Dieses Gesetz ist notwendig für eine weitere Digitalisierung.
JA zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien
Ich werde ja stimmen, weil beide Seiten wirtschaftlich vom Abbau von Handelshemmnissen profitieren werden. Die Schweiz als exportorientiertes Land ist auf Marktzugänge und möglichst tiefe Handelshemmnisse mit möglichst vielen Partnern angewiesen. Dieses Abkommen reduziert Zollschranken für viele Unternehmen. Schweizer Produkte können dadurch günstiger in Indonesien verkauft werden.
Indonesien ist der grösste Palmölproduzent der Welt. Die Produktion verursacht Umweltschäden. Das Abkommen sieht nur Zollreduktionen für Palmöl vor, wenn der Importeur nachweisen kann, dass dieses unter Einhaltung der vereinbarten Umwelt- und Sozialauflagen produziert wurde. Somit trägt das Abkommen dazu bei, dass die Palmölproduktion nachhaltiger wird.
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