Am 29. November werden wir über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative) und über die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» (Kriegsgeschäfteinitiative) abstimmen. Ich werde aus den folgenden Gründen bei beiden Volksinitiativen nein stimmen.
Konzernverantwortungsinitiative
Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen für ihre ausländischen Tochtergesellschaften und Zulieferer (sofern diese abhängig vom Schweizer Unternehmen sind) haftbar gemacht werden können, wenn diese gegen Menschenrechte oder Umweltstandards verstossen haben. Die Unternehmen werden dazu verpflichtet eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen. Diese verlangt, dass die Unternehmen ihre Lieferanten auf mögliche Verstösse gegen Menschenrechte und Umweltstandards überprüfen, notwendige Massnahmen ergreifen und diese dokumentieren müssen.
Eine lückenlose Überprüfung aller abhängigen Lieferanten ist illusorisch, weil die Lieferketten in der Realität sehr komplex sein können. Aber ohne diese lückenlose Überprüfung ist ein Unternehmen verantwortlich für den Schaden, welche seine Lieferanten verursacht haben. Denn die Initiative sieht eine Umkehrung der Beweislast vor. Das Unternehmen muss beweisen, dass sie keine Sorgfaltspflichtverletzung begannen haben und nicht der Kläger, dass das Unternehmen für den Schaden verantwortlich ist.
Die Sorgfaltsprüfpflicht wird einen grossen Aufwand und hohe Kosten verursachen. Dies ist ein Wettbewerbsnachteil für Schweizer Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz, welche eine solche Pflicht nicht haben. Gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit ist es nicht angebracht den Unternehmen weitere administrative Belastungen aufzubürden. Die Initiative gefährdet die Standortattraktivität der Schweiz.
Die Initiative sieht weiter vor, dass Schadenersatzforderungen, welche im Ausland aufgrund eines Verstosses eines Lieferanten oder einer Tochtergesellschaft gegen Menschenrechte oder Umweltstandards entstanden sind, in der Schweiz geltend gemacht werden können. Grundsätzlich gilt aber, dass in dem Land, in dem gegen ein Gesetzt verstossen oder ein Schaden verursacht wurde, auch der Ort der Klage sein muss. Die lokalen Behörden sind für die Einhaltung ihrer Gesetze zuständig und nicht die Schweizer Behörden.
Kriegsgeschäfteinitiative
Die Initianten möchten der SNB und den Pensionskassen Investitionen in Rüstungsunternehmen verbieten und so dafür sorgen, dass es weniger Waffen in Kriegsgebieten gibt. Diese Initiative wird aber keine Wirkung auf den Waffenhandel und auf die Verfügbarkeit von Waffen haben. Die Initianten begehen einen grundlegenden Denkfehler. Ihre Initiative wird nur einen sehr geringen Einfluss auf den Kapitalmarkt, aber nicht auf dem Markt für Rüstungsgüter haben. Die Verfügbarkeit von Rüstungsgüter wird von der Nachfrage nach eben diesen bestimmt und nicht, ob die SNB oder Pensionskassen Aktien eines Rüstungsunternehmens halten oder nicht. Die Aktien werden einfach über den Kapitalmarkt angeboten und dort gibt es immer einen Käufer.
Die Wirkungslosigkeit der Initiative ist das Eine, das viel Gravierende ist aber der Eingriff in die Unabhängigkeit der SNB. Die Anlagepolitik der SNB darf nicht zum Spielball politischer Interessen werden, ansonsten werden Tür und Tor für weitere Forderungen geöffnet. Wie zum Beispiel über die Verwendung des Gewinnes der SNB.
Als letzter Punkt wäre noch der immense Aufwand der zuständigen Behörde zu erwähnen, welcher anfallen würde, wenn sämtliche Pensionskassen kontrolliert und überwacht werden müssten.
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