top of page
AutorenbildClemens Pühringer

Abstimmungsempfehlungen zu den eidgenössischen Vorlagen vom 25. September

Der nächste Abstimmungssonntag am 25. September ist wieder reichlich beladen. Wir stimmen über die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz», über den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, über die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer ab. Nachfolgend begründe ich meine Abstimmungsempfehlung.


Nein zur Massentierhaltungsinitiative


Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. (Quelle: Abstimmungsbüchlein)


Diese Initiative geht zu weit. Sie würde tierische Produkte massiv verteuern und der Konsument wäre in seiner Wahlfreiheit zu stark eingeschränkt. Zudem besitzt die Schweiz bereits jetzt strenge Gesetze zum Schutz der Tiere.


2x ja zur AHV 21


Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. (Quelle: Abstimmungsbüchlein)


Diese Vorlage ist aus meiner Sicht die wichtigste Vorlage an diesem Abstimmungssonntag. Unsere Altersvorsorge steht aktuell auf wackligen Säulen. Der demographische Wandel ist eine Tatsache, die die Finanzierung der Altersvorsorge stark unter Druck setzt. Die Lebenserwartung ist gestiegen und geburtenstarke Jahrgänge (Baby-Boomer) erreichen jetzt das Pensionsalter.


Wir müssen jetzt handeln, damit die Finanzierung wenigstens kurzfristig gesichert ist. Das Angleichen des Frauenrentenalters an dasjenige der Männer ist daher nur logisch, dies auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung. Zudem ist die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze verkraftbar. Dadurch leisten alle ihren Beitrag an der Stabilisierung der AHV.


Ich werde aus Überzeugung ja stimmen und in einem separaten Blogbeitrag genauer auf die Altersvorsorge eingehen.


Ja zur Änderung des Verrechnungssteuergesetzes


Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird. Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. (Quelle: Abstimmungsbüchlein)


Die Rückforderung der Verrechnungssteuer ist für Investorinnen und Investoren, sei es aus dem In- oder Ausland, mit unnötigem bürokratischem Aufwand verbunden. Dies macht Investitionen in Schweizer Unternehmen weniger attraktiv. Diese Reform reduziert diesen Aufwand deutlich und stärkt somit die Attraktivität der Schweiz als Finanz- und Wirtschaftsstandort.

Comments


bottom of page