Mir ist aufgefallen, dass in den sozialen Medien gehäuft Halbwahrheiten der Gegner über die AHV21-Vorlage verbreitet wird. Ich bin fast dazu geneigt zu sagen, dass die Gegner bewusst die Stimmbevölkerung in die Irre führen wollen. Nachfolgend sind drei Beispiele aufgeführt, die so nicht korrekt sind.
Erstes Beispiel: Die AHV braucht keine Sanierung
Die Gegenseite behauptet, dass die AHV keine Sanierung nötig hat. Begründet wird dies mit dem hohen Stand des AHV-Fonds. Es wurde über die Jahre mehr eingenommen als ausgegeben und somit braucht es keine Reform. Diese Begründung ist schlicht und einfach falsch. Der AHV-Fond ist ein Blick in die Vergangenheit und nicht in die Zukunft. Es lassen sich weder Aussagen über die zukünftigen Einnahmen noch Ausgaben machen. Durch die Pensionierungswelle der Babyboomer ist aber jetzt schon klar, dass die Ausgaben deutlich steigen werden und dadurch die AHV in finanzielle Schwierigkeiten geraten wird.
Zweites Beispiel: Frauen verlieren CHF 26'000 Rente
Die Gegenseite behauptet, dass Frauen CHF 26'000 Rente verlieren würden. Der genannte Verlust bezieht sich darauf, dass Frauen ein Jahr länger arbeiten müssen und dadurch ein Jahr weniger lang Rente beziehen können. Diese Aussage ist so unvollständig und führt bewusst in die Irre. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sich Frauen mit 64 Jahren pensionieren lassen können. Durch die Frühpensionierung die Rentenhöhe etwas gekürzt. Diese Kürzung ist weit von den genannten CHF 26'000 entfernt. Zudem muss auch erwähnt werden, dass wenn Frauen der Übergangsgeneration bis 65 Jahre arbeiten, einen lebenslangen Rentenzuschlag von bis zu CHF 150 pro Monat erhalten werden. Dieser Zuschlag wird den Verlust aus dem zusätzlichen Arbeitsjahr kompensieren.
Drittes Beispiel: Annahme der AHV21-Vorlage führt zum Rentenalter 67
Die Gegenseite behauptet, dass die Annahme der AHV21-Vorlage direkt zu einer Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahren führen wird und daher die AHV21-Vorlage zwingend abgelehnt werden sollte. Durch die Ablehnung wird dann auch ein höheres Rentenalter verhindert. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der AHV21-Vorlage und einer Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre für alle. Ein solcher herzustellen ist irreführend. Allfällige Diskussionen über ein Rentenalter über 65 Jahre werden so oder so mit der Renteninitiative auf uns zukommen, egal ob die AHV21-Vorlage abgelehnt wurde oder nicht.
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