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AutorenbildClemens Pühringer

Ja zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen

Am 24. November stimmen wir neben den beiden Anpassungen im Mietrecht und über dem Ausbau der Nationalstrassen auch über die einheitliche Finanzierung der Krankenversicherungsgesetzes, damit alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung von den Krankenkassen und den Kantonen gemeinsam und nach dem gleichen Verteilschlüssel finanziert werden.



Nach geltendem Recht werden heute ambulante Behandlungen vollständig von den Krankenkassen finanziert. Stationäre Behandlungen (Spital mit Übernachtung) werden zu mindestens 55% von den Wohnkantonen der Patientinnen und Patienten finanziert. Bei den Pflegeleistungen leisten die Krankenkassen einen fixen Beitrag, der Rest wird von den Wohnkantonen finanziert. Bei allen drei Behandlungsarten beteiligen sich die Patientinnen und Patienten über Franchise und Selbstbehalt an den Kosten.


Mit dieser Regelung haben sowohl die Krankenkassen als auch die Leistungserbringer einen Anreiz möglichst viele stationäre Behandlungen durchzuführen. Die Leistungserbringer erhalten dadurch mehr Geld und die Krankenkassen müssen nicht die vollen Kosten tragen. Dadurch werden unnötige respektive ineffiziente Leistungen erbracht und die Gesundheitskosten unnötig in die Höhe getrieben.


Ziel der Reform ist es, diese Fehlanreize zu korrigieren und damit die Kosten zu senken, was wiederum den jährlichen Prämienanstieg bremsen würde. Um diese Fehlanreize zu minimieren, sollen neu alle Leistungen einheitlich finanziert werden. Das bedeutet, dass die Wohnkantone mindestens 26.9% und die Krankenkassen höchstens 73.1% der Kosten aller Leistungen übernehmen müssen. Damit entfällt für die Krankenkassen der Anreiz, möglichst viele Leistungen stationär erbringen zu lassen.

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