Es ist unbestritten, dass bei der AHV Handlungsbedarf besteht. Wir leben immer länger und verbringen einen immer grösseren Teil unseres Lebens im Pensionsalter. In den letzten 20 Jahren ist die Lebenserwartung einer 65-jährigen männlichen Person von 17 auf 19.3 Jahre und die einer 65-jährigen weiblichen Person von 20.7 auf 22.2 Jahre gestiegen (Quelle: BFS). Dies hat zur Folge, dass die Anzahl der AHV-Bezügerinnen und -Bezüger sowie die durchschnittliche Bezugsdauer stetig steigen. Dadurch kommen auf einen AHV-Bezüger respektive AHV-Bezügerin immer weniger Erwerbstätige, welche die AHV-Rente finanzieren müssen. Damit die AHV trotz des demografischen Wandels weiter bestehen kann, gibt es eigentlich nur zwei Sanierungsmöglichkeiten, wenn die aktuelle Rentenhöhe erhalten bleiben soll. Entweder werden die Beiträge weiter erhöht oder es wird das Rentenalter angepasst. Dies sind genau die beiden zentralen Elemente dieser Vorlage. Einerseits soll die Mehrwertsteuer erhöht werden und andererseits das Frauenrentenalter an dasjenige der Männer angeglichen werden. Zudem gibt es Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration der Frauen.
Mit der Annahme der STAF im Jahr 2019 wurden Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie Bundesbeiträge vor kurzem angehoben. Mit dieser Vorlage soll nun auch die Mehrwertsteuer erhöht werden. Diese soll um 0,4% respektive 0,1% beim reduzierten Mehrwertsteuersatz und Sondersatz erhöht werden. Diese Erhöhung ist akzeptabel und ein Zeichen der Gerechtigkeit zwischen den Generationen, denn die Erhöhung tragen auch die heutigen Rentner mit. Über die Mehrwertsteuer zu handeln, stellt sicher, dass sich alle Generationen an der Finanzierung der AHV beteiligen. Zudem werden Exporte nicht noch zusätzlich verteuert, wie dies bei einer weiteren Erhöhung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge der Fall gewesen wäre.
Aus meiner Sicht gibt es keinen objektiven Grund, warum Frauen weniger lange arbeiten sollten als Männer, da sie eine deutlich höhere Lebenserwartung und somit auch länger AHV beziehen werden als Männer. Zudem wird mit der Angleichung eine Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau abgeschafft und es geht einen Schritt weiter Richtung Gleichstellung zwischen Mann und Frau.
Damit aber Frauen der Übergangsjahrgänge nicht benachteiligt werden, werden diese mit Ausgleichsmassnahmen entschädigt. Sie erhalten, wenn sie bis zum Alter von 65 Jahren arbeiten, einen lebenslangen Rentenzuschlag. Diese werden auf der Grundlage des Jahreseinkommens berechnet. Diese soziale Komponente der Reform ist wichtig, da sie in erster Linie Frauen mit niedrigeren Einkommen zugutekommt.
Zusammengefasst ist die Reform ein Schritt in die richtige Richtung und ich werde aus Überzeugung ja stimmen. Leider geht die Reform aber zu wenig weit. Mit den beschlossenen Massnahmen wird die AHV nur kurzfristig stabilisiert und der demografische Wandel wird nur unzureichend berücksichtigt. Wir werden um eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung nicht umherkommen. Dies ist der einzige realistische und nachhaltige Weg, wie die AHV auf eine solide Grundlage gestellt werden kann, so dass auch noch nachfolgende Generationen profitieren können.
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