Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 12. Mai 2025
- Clemens Pühringer
- 13. Mai
- 4 Min. Lesezeit
Gestern fand die zweite GGR-Sitzung in diesem Jahr statt. Auf der Traktandenliste standen unter anderem die folgenden Geschäfte:
· Jahresrechnung 2024
· Übernahme Bahnhof- und Büetingenstrasse vom Kanton
· Strategie Werkhoffahrzeuge Rahmenkredit
· Motion
· Postulat
· Postulat SP «Willkommenskultur fördern»
Jahresrechnung 2024
Die Jahresrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 443'001.70 ab. Dies ist eine Besserstellung von CHF 1'095'503.30 gegenüber dem Budget von CHF1’538'505.00 und ist grundsätzlich erfreulich. Weniger erfreulich ist der Selbstfinanzierungsgrad. Wenn man bedenkt, welche Investitionen in den nächsten Jahren anstehen, dann ist die Selbstfinanzierung der letzten Jahre von CHF 3.9 Mio. bis CHF 4.8 Mio. zu tief. Gemäss Gemeinderat ist eine Selbstfinanzierung in der Höhe von CHF 6 Mio. pro Jahr notwendig oder aber die Investitionstätigkeit muss reduziert werden. Bei zukünftigen Investitionen ist genau zu prüfen, ob diese in dem geplanten Umfang wirklich notwendig sind. Die Jahresrechnung und der Controllingbericht wurden vom GGR einstimmig angenommen.
Übernahme Bahnhof- und Büetingenstrasse
Es ist geplant, dass die Gemeinde die Bahnhof- und Büetigenstrasse in Busswil vom Kanton übernimmt. Für noch ausstehende Unterhaltsarbeiten erhält die Gemeinde CHF 650'000, anschliessend wird die Kanalisation für CHF 750'000 saniert und die Strassen für CHF 2.1 Mio. ebenfalls saniert und zusätzlich verkehrsberuhigt.
Gegen die Übernahme der Strasse spricht nichts, ich bin aber der Meinung, dass das anschliessende Bauprojekt überdimensioniert und damit zu teuer ist. Es stellt sich auch die Frage, ob dieses Projekt zum jetzigen Zeitpunkt wirklich notwendig ist. Wie ich erwähnt habe, stehen in den nächsten Jahren andere Investitionen an und wir müssen klare Prioritäten setzen. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass dieses Projekt zurückgestellt werden sollte und habe deshalb dem Rückweisungsantrag der FDP zugestimmt. Leider wurde der Rückweisungsantrag mit 20 zu 15 Stimmen abgelehnt. Der GGR hat schlussendlich mit 21 zu 15 Stimmen die Übernahme der Bahnhof- und Büetigenstrasse bestätigt und dem Bauprojekt «Bahnhof- und Büetigenstrasse Busswil» zugestimmt.
Strategie Werkhoffahrzeuge Rahmenkredit
Aufgrund des Alters und der Abnutzung ist es normal, dass die Fahrzeuge des Werkhofs in regelmässigen Abständen ersetzt werden müssen. Mit diesem Rahmenkredit von CHF 765'000 kann der Ersatz von 8 Fahrzeugen in den Jahren 2025 bis 2029 finanziert werden. Aus meiner Sicht spricht nichts gegen dieses Geschäft und ich habe deshalb zugestimmt. Der GGR hat dem Rahmenkredit einstimmig zugestimmt.
Motion EVP/FDP/SVP: Bekenntnis zu einem Lysser Kulturgut
Aufgrund einer Beschwerde ist eine Diskussion zum nächtlichen Glockenschlag (22.00 – 7.00 Uhr) der Grossen Lysser Kirche im Gange. Die Motionärinnen verlangen deshalb, dass der nächtliche Glockenschlag als ortsübliche Emission in den Nachtruhe-Bestimmungen verankert werden soll. Da der Glockenschlag ein Teil der abendländischen Lysser Kulturguts ist.
Auch ich bin der Meinung, dass der Glockenschlag aus kulturellen und traditionellen Gründen als ortsübliche Emission zu betrachten ist und dieser reglementarisch festgehalten werden soll. Der GGR hat der Motion mit 30 zu 1 zugestimmt und als erheblich erklärt.
Postulat GLP/Mitte: Pilotprojekt Smartvote
Das Postulat der GLP/Mitte verlangt, dass der Gemeinderat für die nächsten Gemeindewahlen ein Pilotprojekt mit Smartvote durchführt. Gemäss Postulat bietet Smartvote den Wählenden eine Möglichkeit, ihre Positionen zu verschiedenen politischen Themen mit denjenigen der Kandidierenden zu vergleichen. Gemäss Gemeinderat würde der Einsatz von Smartvote bei den diesjährigen Wahlen CHF 10'000 kosten.
Ich finde Smartvote als Orientierungshilfe für die Wählenden grundsätzlich gut, glaube aber nicht, dass Smartvote einen signifikanten Einfluss auf die Wahlbeteiligung haben wird. Das Tool wird vor allem von Personen genutzt, die sowieso wählen würden. Deshalb bin ich der Meinung, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig ist. Der GGR hat das Postulat mit 19 zu 15 Stimmen angenommen und als erheblich erklärt.
Postulat SP: Willkommenskultur in Lyss fördern
Die SP verlangt, dass Personen, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung das 25. Altersjahr noch nicht vollendet haben, von der Einbürgerungsgebühr befreit werden. Die SP begründet ihre Forderung damit, dass viele unter 25-Jährige über kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen verfügten, da sie sich noch in Ausbildung, Studium oder am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn befänden. Gebühren könnten daher eine unnötige und hohe Hürde darstellen. Darüber hinaus fördert es Integration, Chancengleichheit und Demokratie, ohne die öffentlichen Finanzen nennenswert zu belasten.
Ich finde die Begründung der SP nicht stichhaltig und habe das Postulat aus den folgenden Gründen abgelehnt:
Eine Einbürgerung ist mit Kosten verbunden.
Es ist nicht richtig, dass die Gebühren eine unnötige Hürde darstellen. Eine Einbürgerung verursacht der Gemeinde Kosten und diese Kosten müssen vom Verursacher getragen werden. Auch andere Dienstleistungen der Gemeinde werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Zudem entsprechen die Gebühren in Lyss den effektiven Kosten, was in anderen Gemeinden nicht der Fall ist.
Die Gebühren der Gemeinde machen nur einen kleinen Teil der Kosten aus.
Der gewünschte Effekt einer finanziell erleichterten Einbürgerung wird durch den Erlass der Gemeindegebühren nicht erreicht. Die Gemeindegebühren machen nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten einer Einbürgerung aus.
Der Schweizer Pass ist kein Instrument zur Förderung der Integration
Gemäss SP soll die finanziell erleichterte Einbürgerung die Integration fördern. Mit dieser Aussage habe ich Mühe. Der Schweizer Pass steht am Ende des Integrationsprozesses und darf nicht als Anreiz zur Integration verstanden werden.
Der GGR hat das Postulat schlussendlich mit 22 zu 13 Stimmen abgelehnt.
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