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Sitzung des Grossen Gemeinderates vom 24. Februar 2025

  • Autorenbild: Clemens Pühringer
    Clemens Pühringer
  • 25. Feb.
  • 4 Min. Lesezeit

Gestern durfte ich zum ersten Mal an der Sitzung des Grossen Gemeinderates teilnehmen. Auf der Traktandenliste standen unter anderem folgende Geschäfte:

·        Kauf der Liegenschaft Marktplatz 10

·        Ersatzbeschaffung Kehrichtfahrzeug

·        Rückbau Doppelkindergarten Heilbach


Kauf der Liegenschaft Marktplatz 10


Die Liegenschaft am Marktplatz 10 hat aus Sicht des Gemeinderates eine hohe strategische Bedeutung. Dies einerseits wegen der zentralen Lage und der damit verbundenen hohen Wirkung auf das Ortsbild und andererseits wegen der Möglichkeit, künftig einzelne Verwaltungseinheiten in eigenen Räumlichkeiten unterbringen zu können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bestehende Mietverhältnisse aufgelöst werden. Wann dies der Fall sein wird, ist aus heutiger Sicht nicht absehbar.


Nach der Rückweisung des Geschäftes im November hat der Gemeinderat mit der Verkäuferschaft nachverhandelt. Der Kaufpreis der Liegenschaft beträgt nun CHF 4.3 Mio. Dem stehen jährliche Mieteinnahmen von CHF 176’000 für die nächsten 5 Jahre gegenüber. Dies entspricht einer Bruttorendite von 4.09%. Nach Ansicht des Gemeinderates reicht dies aus, um werterhaltende Investitionen zu tätigen und alle Kosten zu decken. Dies ist auch notwendig, da die Liegenschaft eine Anlage des Finanzvermögens ist und den Gemeindehaushalt nicht belasten darf.


Für mich ist es nachvollziehbar, dass der Gemeinderat diese Liegenschaft an dieser einmaligen Lage kaufen möchte. Ich finde es aber grundsätzlich nicht sinnvoll, wenn ein Gebäude gekauft werden soll, ohne dass ein konkreter Bedarf besteht. Ich bin aber zum Schluss gekommen, dass die strategische Bedeutung höher zu gewichten ist als der fehlende konkrete Bedarf und ich habe diesem Geschäft zugestimmt.


Der Grosse Gemeinderat folgte dem Antrag des Gemeinderates mit 25 zu 10 Stimmen.


Da der Kaufpreis über CHF 3 Mio. liegt, muss die Lysser Stimmbevölkerung endgültig über den Kauf der Liegenschaft entscheiden. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 28. September statt und ich empfehle den Stimmberechtigten, dem Kauf zuzustimmen.


Ersatzbeschaffung Kehrichtfahrzeug


Ein Kehrichtfahrzeug erreicht nach 12 Betriebsjahren das Ende seiner Nutzungsdauer. Das Geschäft sieht vor, dass dieses Fahrzeug durch ein neues Fahrzeug mit vollelektrischem Antrieb zu ersetzen.


Trotz der deutlich höheren Anschaffungskosten von CHF 850'000, im Vergleich zu einem konventionell angetriebenen Kehrichtfahrzeug mit einem Preis von CHF 420’000, dürfte das Fahrzeug über die Nutzungsdauer gerechnet insgesamt weniger Kosten verursachen. Dies einerseits aufgrund des deutlich tieferen Strompreises im Vergleich zum Dieselpreis und andererseits aufgrund der deutlich tieferen Unterhaltskosten von CHF 120'000 zu CHF 480’000. Ich bin aber sehr skeptisch, ob die errechneten Einsparungen von CHF 340’000 tatsächlich realisiert werden können. Das wird sich wohl erste mit der Zeit zeigen, wenn das Fahrzeug einige Jahre alt ist und die ersten grösseren Reparaturen anstehen.


Ein weiteres Argument für ein vollelektrisches Kehrichtfahrzeug ist der Umweltgedanke. Ein vollelektrisches Fahrzeug ist lokal emissionsfrei und fährt deutlich leiser. Dies kommt direkt der Bevölkerung zugute.


Man kann also festhalten, dass sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht die Anschaffung eines Kehrichtfahrzeuges mit Elektroantrieb sinnvoll ist. Deshalb habe ich diesem Geschäft zugestimmt.


Der Grosse Gemeinderat folgte dem Antrag des Gemeinderates einstimmig.


Rückbau Doppelkindergarten Heilbach


Der Doppelkindergarten Heilbach wird seit der Eröffnung des neuen Schulhauses Grentschel wird nicht mehr benötigt und steht seit dem Schuljahr 2022/2023 leer. Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und weist erhebliche Sicherheitsmängel auf. Ein Rückbau ist deshalb die sinnvollste Lösung. Die Kosten dafür werden auf CHF 200'000 geschätzt.


Die Parzelle mit einer Fläche von 2’690m2 dient anschliessend der Gemeinde als strategische Landreserve. Zurzeit befindet sich die Parzelle in der Zone für öffentliche Nutzung. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2026 soll eine Umzonung in eine Wohnzone geprüft werden.


Die SP wies darauf hin, dass eine Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen möglicherweise nicht zulässig sei. Einerseits verursache die Parzelle weiterhin Kosten und belaste damit die Gemeinderechnung, was bei einer Anlage im Finanzvermögen nicht zulässig sei. Andererseits liege die Parzelle in einer Zone für öffentliche Nutzung und gehöre deshalb grundsätzlich ins Verwaltungsvermögen. Die SP stellte deshalb den Antrag, über die beiden Teile getrennt abzustimmen und den zweiten Teil zurückzuweisen.


Aus meiner Sicht war die Argumentation der SP nicht stichhaltig. Es ist nicht richtig, dass eine Parzelle, die in einer Zone für öffentliche Nutzung liegt, zwingend zum Verwaltungsvermögen gehört. Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Zone, in der eine Parzelle liegt, und dem Ausweis dieser Parzelle in der Buchhaltung. Die Zone sagt nur etwas über die zulässige Nutzung aus, nicht aber darüber, ob die Gemeinde diese Parzelle auch tatsächlich nutzen will. Wenn die Gemeinde diese Parzelle nicht mehr nutzen will, dann muss sie ins Finanzvermögen überführt werden. Zudem hält die Gemeinde bereits heute diverse Parzellen als strategische Landreserve und diese gehören zum Finanzvermögen und verursachen sehr geringe Unterhaltskosten.


Ich habe sowohl dem Kredit für den Rückbau des Doppelkindergartens als auch der Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zugestimmt. Der Grosse Gemeinderat hat dem Kredit für den Rückbau des Doppelkindergartens einstimmig und mit 22 zu 12 Stimmen der Überführung vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zugestimmt.


Eine allfällige Umzonung der Parzelle von einer Zone für öffentliche Nutzung in eine Wohnzone würde ich ebenfalls unterstützen. Seit alle Kindergärten an den Schulstandorten zentralisiert sind, benötigt die Gemeinde diese Parzelle nicht mehr für die öffentliche Nutzung. Eine Umzonung in eine Wohnzone ist daher angezeigt.

 
 
 

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