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  • AutorenbildClemens Pühringer

Abstimmungsempfehlungen 13. Februar

Am 13. Februar stimmen wir gleich über vier nationale Vorlagen ab. Dies sind die beiden Volksinitiativen «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» und «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Zudem stimmen wir über die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben und über das Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien ab. Nachfolgend sind meine Empfehlungen zu den Vorlagen samt Begründungen.


NEIN zur Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt»


Die Initiative verlangt, dass sämtliche Tier- und Menschenversuche verboten werden. Produkte, die mit Tier- und Menschenversuchen entwickelt wurden, dürfen auch nicht mehr importiert werden. Diese Initiative geht viel zu weit. Einerseits wäre bei einer Annahme der Forschungsstandort Schweiz mit seinen zahlreichen Arbeitsplätzen stark gefährdet und andererseits gefährdet diese Initiative die Gesundheit der Bevölkerung. Wie wichtig die Entwicklung von neuen Medikamenten und Therapieformen ist, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Ohne Tierversuche wäre die Entwicklung von neuen Medikamenten und Therapieformen kaum möglich gewesen.


NEIN zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»


Die Initiative will, dass Tabakwerbung überall dort verboten wird, wo Kinder und Jugendliche diese sehen könnten. Dies ist ein faktisches Werbeverbot und somit ein zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen. Dies geht meiner Meinung nach zu weit.

Zudem stellen der Bundesrat und das Parlament mit dem Tabakproduktgesetz einen indirekten Gegenvorschlag der Initiative gegenüber. Dieser sieht einerseits ebenfalls ein Werbeverbot vor, das deutlich weniger restriktiv ist, und andererseits wird der Verkauf von Tabakprodukten an unter 18-Jährigen schweizweit verboten.


JA zur Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben


Wenn Unternehmen Eigenkapital durch Ausgabe von Aktien erhöhen, erhebt der Bund eine Emissionsabgabe von einem Prozent auf das aufgenommene Kapital, sofern dieses über eine Million Franken beträgt. Mit dieser Vorlage soll die Emissionsabgabe abgeschafft werden.

Ich finde es sinnvoll, wenn Unternehmen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Dies senkt die Investitionskosten, was vor allem wachstumsorientierten Unternehmen zugutekommen und sich positiv auf neue Arbeitsstellen auswirken wird.


NEIN zum Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien


Das Bundesgesetz über ein Massnahmepaket zugunsten der Medien, will Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen stärker unterstützen, indem unter anderem die subventionierte Frühzustellung ausgebaut wird. Zudem können neu auch Online-Medien gefördert werden. Die Fördermassnahmen werden einerseits aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgaben und andererseits über den Bundeshaushalt finanziert.

Ich finde es nicht notwendig, dass die Medien zusätzlich unterstützt werden. Gerade im Onlinebereich ist es durchaus möglich, ohne staatliche Unterstützung ein rentables Geschäftsmodell zu betreiben. Zudem finde ich den Ausbau der Subventionierung der Frühzustellung überflüssig. Es ist keine Staatsaufgabe, sicherzustellen, dass eine Tageszeitung am Morgen früh kostengünstig zugestellt werden kann.

Ich bin der Überzeugung, dass unabhängige Medien nur dann unabhängig sind, wenn sie dies auch finanziell sind. Aus meiner Sicht sollten keine weiteren Steuer- respektive Gebührengelder ausgegeben werden. Überschüsse aus der Radio- und Fernsehabgabe sollten den Gebührenzahlenden rückvergütet werden.

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