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AutorenbildClemens Pühringer

Abstimmungsempfehlungen 18. Juni 2023

Am 18. Juni stimmen wir auf eidgenössischer Ebene über die Mindestbesteuerung von grossen Unternehmensgruppen, über das Klimaschutzgesetz und über das Covid-19-Gesetz ab. Ich werde allen drei Vorlagen zustimmen. JA zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen Die Schweiz und rund 140 Staaten haben sich dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmen mit mindestens 15% besteuert werden. Bezahlt ein solches Unternehmen in einem Land weniger Steuern, dann kann es von anderen Ländern besteuert werden, bis diese 15% erreicht werden. In der Schweiz gibt es einige Unternehmen, die weniger als 15% Steuern zahlen. Es ist wichtig, dass die Steuereinnahmen hierbleiben und nicht ins Ausland abfliessen. Die zusätzlichen Einnahmen können dann in die Standortattraktivität investiert werden, welche aufgrund der höheren Steuern gelitten hat. JA zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit Der Klimawandel ist ein allgegenwärtiges Thema. Fast jeden Tag können wir etwas Neues zum Klimawandel in den Zeitungen lesen. Der Klimawandel ist eine unbestrittene Tatsache. Um den Klimawandel aufhalten zu können, müssen wir in der Schweiz klimaneutral respektive CO2-neutral werden. Diese Vorlage hat zum Ziel, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Der angestrebte Zeitplan scheint vernünftig zu sein. Eine kürzere Frist würde zu sehr hohen Kosten für die Bevölkerung und Wirtschaft führen. Das Ziel soll erreicht werden, indem schrittweise der Verbrauch von Erdöl und Erdgas gesenkt werden. Dies wird unteranderem damit erreicht, dass Hauseigentümer eine Unterstützung beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung erhalten. Zudem sieht die Vorlage Massnahmen vor den Energieverbrauch zu reduzieren (Ersatz von Elektroheizungen, Förderung von Innovationen). Begrüssenswert ist, dass die Vorlage keine Verbote und keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben enthält. Die Fördermassnahmen sind auf 10 Jahre befristet. Sie werden aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert und belaufen sich auf maximal 3,2 Milliarden Franken, verteilt über 10 Jahre. JA zur Änderung des Covid-19-Gesetzes Das Coronavirus ist immer noch unter uns. Damit im Notfall bestimmte Massnahmen zur Bekämpfung Covid-Pandemie weiterhin rasch zur Verfügung stehen, hat das Parlament Teile des Covid-19-Gesetzes bis Mitte 2024 verlängert. Zu diesen gehören unter anderem die folgenden Massnahmen:

  • Ausstellung von Covid-Zertifikaten für den internationalen Reiseverkehr

  • Schutz von gefährdeten Arbeitnehmenden

  • Meldung der Auslastung der Bettenkapazität

  • SwissCovid-App kann reaktiviert werden

  • Bund kann Einreise einschränken

Es ist sinnvoll, dass der Bund die oben genannten Massnahmen rasch wieder einführen kann, sollte sich aufgrund einer Mutation des Coronavirus die Pandemie wieder verstärken.

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