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AutorenbildClemens Pühringer

Lex-Netflix

Der Nationalrat hat gestern das Filmförderungsgesetz beraten. Dieses Gesetz zwingt Streamingplattformen wie Netflix oder Disney+ 1% ihrer Bruttoeinnahmen in Schweizer Filmproduktionen zu investieren. Zudem muss 30% der angebotenen Inhalte aus Europa stammen.

Ich finde es unverständlich, dass der Staat hier in ein privates Dienstleistungsangebot eingreift und dem Konsumenten vorschreibt, was er angeboten bekommt. Zur Förderung des Schweizer Filmwesens gibt es andere und vor allem auch geeignetere Instrumente.

Die Vorgaben des Gesetzes führen dazu, dass nicht das angeboten wird, was der Konsument auch wirklich haben möchte. Damit die Vorgaben erfüllt werden können, müssen die Anbieter genügend europäische respektive schweizerische Produktionen ins Angebot aufnehmen. Ob genügend qualitativ hochwertige Produktionen vorhanden sein werden, ist aber äusserst fraglich. Es könnte also sein, dass einfach qualitativ minderwertige Produktionen ins Angebot aufgenommen werden, damit die Bedingungen erfüllt sind. Für den Konsumenten würde dies zu einer qualitativen Verschlechterung des Angebotes führen.

Des Weiteren erhöht dieses Gesetz den Aufwand und damit die Kosten der Anbieter. Diese Kosten werden schlussendlich dem Konsumenten in Form einer Erhöhung der Abonnementsgebühren weiter gereicht.

Zusammenfassend lässt sich für den Konsumenten festhalten, dass dieses Gesetz nur zu höheren Kosten und zu einem qualitativ schlechteren Angebot führt.


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